| |
Gebühren |
 |
| |
|
| |
Die Frage nach den Kosten
unserer Leistung wird verständlicherweise häufig gestellt, ist
aber im Vorfeld nur schwer zu beantworten.
Das Honorar der Steuerberater ist durch die Steuerberater-
gebührenverordnung (StBGebV), einsehbar unter
www.stbk-sachsen-anhalt.de gesetzlich festgelegt.
Hierin werden sowohl im Interesse der Mandanten als auch der Steuerberater
angemessene Gebühren festgesetzt, um dadurch klare, transparente
Verhältnisse zu schaffen.
Die Gebühren werden überwiegend als Wert- oder Zeitgebühr erhoben.
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Gegenstandswert
(z.B. Finanzbuchhaltung -> Jahresumsatz, Einkommensteuererklärung
-> Summe der positiven Einkünfte). Eine Zeitgebühr
ist zu berechnen, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für die
Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen bzw. wenn die Berechnung
einer Zeitgebühr als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart
wird.
Sowohl bei der Wert- als auch bei der Zeitgebühr gibt die Verordnung
grundsätzlich einen festen Kostenrahmen mit Mindest- und Höchstbeträgen
vor. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden Umfang und Schwierigkeitsgrad
der erbrachten Leistung über die Höhe der Vergütung. |
| |
|
| |
Tipp:
Sie selbst können darüber hinaus Einfluss auf die Höhe Ihrer
Steuerberatungskosten nehmen, z.B. durch: |
| |
|
| |
die übersichtliche Sortierung Ihrer Unterlagen |
| |
die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Unterlagen |
| |
die Vorbereitung eines "Spickzettels" für einen Gesprächstermin |
| |
die unverzügliche Öffnung und Weitergabe der Post vom Finanzamt an
Ihren Steuerberater |
| |
|
| |
|
| |
|
| |
|
| |
|
| |
|
 |
|