Gebühren
   
   Die Frage nach den Kosten unserer Leistung wird verständlicherweise häufig  gestellt, ist aber im Vorfeld nur schwer zu beantworten.

 Das Honorar der Steuerberater ist durch die Steuerberater-
 gebührenverordnung (StBGebV), einsehbar unter
 www.stbk-sachsen-anhalt.de gesetzlich festgelegt.
 Hierin werden sowohl im Interesse der Mandanten als auch der Steuerberater
 angemessene Gebühren festgesetzt, um dadurch klare, transparente  Verhältnisse zu schaffen.

 Die Gebühren werden überwiegend als Wert- oder Zeitgebühr erhoben.

 Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Gegenstandswert
 (z.B. Finanzbuchhaltung -> Jahresumsatz, Einkommensteuererklärung ->  Summe der positiven Einkünfte).  Eine Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn  keine genügenden Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswerts  vorliegen bzw. wenn die Berechnung einer Zeitgebühr als  Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart wird.

 Sowohl bei der Wert- als auch bei der Zeitgebühr gibt die Verordnung  grundsätzlich einen festen Kostenrahmen mit Mindest- und Höchstbeträgen  vor. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden Umfang und Schwierigkeitsgrad  der erbrachten Leistung über die Höhe der Vergütung.
   
   Tipp:
 Sie selbst können darüber hinaus Einfluss auf die Höhe Ihrer  Steuerberatungskosten nehmen, z.B. durch:
   
      die übersichtliche Sortierung Ihrer Unterlagen
      die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Unterlagen
      die Vorbereitung eines "Spickzettels" für einen Gesprächstermin
      die unverzügliche Öffnung und Weitergabe der Post vom Finanzamt an
      Ihren Steuerberater
   
   
   
   
   
   
 
 
   
   
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